Der Kirchenvorstand der Gemeinde
29.06.23


Der Kirchenvorstand (KV) sorgt für den finanziellen Rahmen und verwaltet die Vermögenswerte der Kirchengemeinde.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben:
  • Aufstellung, Beschluss und Rechnungsprüfung des Jahresetats der Pfarrgemeinde
  • Prüfung der bestimmungsgemäßen Zweckverwendung der Gelder.
Der Kirchenvorstand hat durch entsprechende Beschlussfassung Sorge zu tragen, dass für die Erfüllung seelsorglicher Zwecke finanzielle und personelle Mittel vorhanden sind. Dabei muss er sich nicht jeder Anregung des Pfarrers anschließen. Er verwaltet die kirchlichen Gelder (Geldanlagen etc.) sowie den gesamten Grundbesitz und sorgt für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung (z.B. Verwaltung des Friedhofs, Verpachtungen).
Der Kirchenvorstand sorgt dafür, daß Kirche, Pfarrhaus und sonstige kircheneigene Bauten "gut in Schuss" sind. Regelmäßig ist der Zustand der kirchlichen Gebäude zu prüfen, um Mittel für deren Instandhaltung und Renovierung bereit zu stellen. Größere Maßnahmen, z.B. Veräußerungen von Besitztümern, bedürfen der Genehmigung der bischöflichen Behörde.
Der Kirchenvorstand hat im Blick auf gemeindeeigene Einrichtungen z.B. Pfarrhaus, Pfarrheim, Friedhof, etc. die Eigentümerverantwortung. Er kann Verträge abschließen, einseitige rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben und entgegennehmen. Er stellt die Anstellungsverträge der Mitarbeiter/-innen aus.

Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden von allen Gemeindemitgliedern gewählt, die katholisch sind, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und länger als 1 Jahr in der Gemeinde wohnen.

Alle 3 Jahre, also wieder im November 2024 Herbst 2025 (geändert durch Beschluß der Bistumsleitungen in Deutschland), wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt für eine Amtszeit von 6 Jahren. Da die Zahl der Gemeindemitglieder unter die Zahl von 5.000 geschrumpft ist, sind ab sofort nur noch insgesamt 8 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen.

Der Kirchenvorstand darf von allen gewählt werden, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens einem Jahr in der Kirchengemeinde wohnen.





In den Kirchenvorstand sind zur Zeit folgende Mitglieder von der Gemeinde gewählt:




Aktuelle Zusammensetzung des Kirchenvorstands und Aufgabenbereiche:

Name Vorname gewählt bis     im KV zuständig für
Salzmann Dirk "geborenes Mitglied"
  • E-Mail an ...  Vorsitzender
  • Bergenthal Tim 2025
  • E-Mail an ...  2. stellvertretender Vorsitzender
  • » Liegenschaft "Friedhof"
  • Vertreter des KV in der Konferenz der Hasper Vereine
  • Krüner Martin 2025
  • rechtliche Angelegenheiten
  • Dörr Thomas 2025
  • Delegierter im » Hausausschuß des Pfarrheim
  • E-Mail an ...   Internetbeauftragter
  • » Liegenschaft "Lioba Kapelle"
  • E-Mail an ...   Sicherheitsbeauftragter
  • Verwaltung Schließanlage
  •  
    Hartmann Peter 2027
  • » Hausausschuß des Pfarrheim
  • Liegenschaft Pfarrheim
  • » Liegenschaft "Kirche"
  • Liegenschaft "Heilig-Geist-Str. 14"
  • Kindergartenrat Kindergärten
  • Kamperdick Martin 2027
  • Delegierter in der Verbandsvertretung des » Gemeindeverbandes
  • » Liegenschaft "Friedhof"
  • Krajczy Gerhard 2025
  • Energiebeauftragter
  • Vertreter in der Gesellschafterversammlung der » gem. GmbH der Kindergärten
  • Kubsa Thomas "geborenes Mitglied"
  • Beratendes Mitglied
  • Liley Hermann-Josef 2027
  • E-Mail an ...  1. stellvertretender und geschäftsführender Vorsitzender
  • Delegierter im Finanzausschuß des Pastoralverbundsrates
  • Delegierter im Pastoralverbundsrat
  • » Liegenschaft "Friedhof"
  • Liegenschaft "Heilig-Geist-Str. 14"
  • Liley-Gaertig Hedwig 2027
  • Delegierte in der Verbandsvertretung des » Gemeindeverbandes
  • Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der » Kath. Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark



  • *   - nicht stimmberechtigt, beratende Funktion in den Sitzungen

    "geborenes Mitglied" - Kraft seines Amtes




    Den Kirchenvorstand können Sie unter folgender E-Mail erreichen: E-Mail an ...  kirchenvorstand@st-bonifatius-haspe.de